Mitteilungspflicht

Personen, die einmal an Mumps erkrankt sind, sind lebenslang gegen das Virus immun. Mumps ist nach § 6 Abs. 1 Nr.1 des Infektionsschutzgesetzes eine meldepflichtige Infektion. Ärzte und Pflegepersonal müssen einen Verdacht auf Mumps sowie die Krankheit und den Tod 24 Stunden Kenntnisnahme dem Gesundheitsamt mitteilen. Im Jahre 2015 gab das Robert-Koch-Institut eine 132 Seiten lange Falldefinition bezüglich der Übermittlung von Nachweisen von Krankheitserregern heraus.

RNA Virus

Das Mumps-Virus stammt aus der Familie Paramyxoviren und ist ein Negativstrang-RNA-Virus, behüllt und einzelsträngig. Die Innenseite des Virus ist eine Virushülle, ein Nukleokapsid umhüllt die RNA. Aus der Virushülle ragen sogenannte Spikes, die von verschiedenen Proteinen geschaffen werden. Mumps-Viren sind licht- und hitzeempfindlich und vertragen auch keine Desinfektionsmittel oder Substanzen, die fettlöslich sind.

Klimazonen

Das Virus kommt weltweit vor und tritt während des Jahres hauptsächlich in gemäßigten Klimazonen auf. In den 1970er Jahren waren in der Regel Kinder zwischen fünf und neun Jahren betroffen; auf 100.000 Einwohner kamen mehr als 200 Mumps-Fälle. Eine ordentliche Statistik lässt sich bei den östlichen Bundesländern seit 2011 erstellen, bei den westlichen erst seit 2013, seit für Mumps die Meldepflicht besteht.

Vorbeugung

Die wirksamste Vorbeugung vor Mumps ist die Impfung, die es seit 1976 als Masern-Mumps-Röteln-Kombinations-Impfung gibt. Der 2006 eingeführte Impfstoff ist ebenfalls eine Kombinations-Impfung gegen Masern, Mumps und Röteln, allerdings mit dem Varizellen-Kombinationsimpfstoff. Für diesen Impfstoff besteht keine Altersbegrenzung, damit haben auch Erwachsene, die weder eine Mumps-Infektion hatten noch eine entsprechende Impfung haben, die Möglichkeit, die Schutzimpfungen nachzuholen.

Schulkinder

Jährlich werden für angehende Schulkinder Schuleingangsuntersuchungen durchgeführt. Im Rahmen dieser Untersuchungen stellten die Mediziner im Jahr 2010 fest, dass 96,1 Prozent der Schulanfänger beide Schutzimpfungen erhalten haben. Allerdings fielen die östlichen Bundesländer im Gegensatz zu den westlichen Bundesländern positiv bei den Impfquoten auf.

Schutz

Um einen effektiven Schutz vor Mumps zu erhalten, sind zwei Impfungen notwendig. Zwei Impfungen deshalb, weil nach der zweiten Dosis ein nahezu 100-prozentiger Schutz gegen das Mumps-Virus besteht. Nach den Empfehlungen der Ständigen Impfkommission sollen diese im Alter zwischen dem elften und 14. Monat und zwischen dem 15. und 23. Monat erfolgen. Zwischen beiden Impfungen ist ein Mindestabstand von vier Wochen notwendig. Die Impfung ist nicht altersgebunden. Daher können sich auf Erwachsene impfen lassen. Kinderkrankheiten wirken sich im Erwachsenenalter nicht nur gefährlicher aus, sondern erhöhen auch das Risiko für den Eintritt von Komplikationen beim Krankheitsverlauf. Im Allgemeinen ist der MMR- wie auch der MMRV-Impfstoff gut verträglich. In Einzelfällen kann es zu Nebenwirkungen kommen, die jedoch nur schnell abklingen.